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BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6, Art. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung im Revisionsrechtszug; Verfahrensrüge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Verfahrensverzögerung in Folge von etwaigen Säumnissen zwischen der Urteilsverkündung und dem Ende der Revisionsbegründungsfrist
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach Urteilserlass mit der Verfahrensrüge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der …
Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07
Diese Sachbehandlung hat das Recht des Beschwerdeführers auf Behandlung seiner Sache in angemessener Frist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK - auch unter Berücksichtigung der weiteren in diesem Zusammenhang bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 346) - nicht verletzt (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 m. w. N.). - BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Arbeitsverweigerung des …
Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07
Diese Sachbehandlung hat das Recht des Beschwerdeführers auf Behandlung seiner Sache in angemessener Frist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK - auch unter Berücksichtigung der weiteren in diesem Zusammenhang bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 346) - nicht verletzt (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 m. w. N.). - BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99
Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes
Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07
Eine in Folge von etwaigen Säumnissen zwischen der Urteilsverkündung und dem Ende der Revisionsbegründungsfrist eingetretene Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK hätte mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden müssen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).