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   BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07   

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https://dejure.org/2007,12973
BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07 (https://dejure.org/2007,12973)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2007 - 3 StR 157/07 (https://dejure.org/2007,12973)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2007 - 3 StR 157/07 (https://dejure.org/2007,12973)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Verfahrensverzögerung in Folge von etwaigen Säumnissen zwischen der Urteilsverkündung und dem Ende der Revisionsbegründungsfrist

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach Urteilserlass mit der Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03

    Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgebot (ausreichende Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07
    Diese Sachbehandlung hat das Recht des Beschwerdeführers auf Behandlung seiner Sache in angemessener Frist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK - auch unter Berücksichtigung der weiteren in diesem Zusammenhang bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 346) - nicht verletzt (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 m. w. N.).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Arbeitsverweigerung des

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07
    Diese Sachbehandlung hat das Recht des Beschwerdeführers auf Behandlung seiner Sache in angemessener Frist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK - auch unter Berücksichtigung der weiteren in diesem Zusammenhang bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 346) - nicht verletzt (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 m. w. N.).
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07
    Eine in Folge von etwaigen Säumnissen zwischen der Urteilsverkündung und dem Ende der Revisionsbegründungsfrist eingetretene Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK hätte mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden müssen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).
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